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Rechtliches und Soziales
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Früh Klarheit schaffen: rechtliche, soziale und finanzielle Fragen


Solange es noch möglich ist, sollten die Erkrankten mit ihren Angehörigen rechtliche und finanzielle Fragen besprechen, die im späteren Verlauf der Krankheit von Bedeutung sein könnten. Bei fortschreitender Demenz verliert der Patient die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte abzuschließen oder Willenserklärungen abzugeben. Schriftliche Vollmachten und rechtzeitig niedergelegte Willenserklärungen ermöglichen es den Betreuern, Regelungen im Sinne des Patienten zu treffen und langwierigen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen. Tipp: Lassen Sie die Testierfähigkeit des Alzheimer-Patienten zum Zeitpunkt der jeweiligen Festlegung durch einen Facharzt, meist einem Psychiater, prüfen und bescheinigen.

Zu den möglichen Vorkehrungen gehören:

  • Testament
  • Vorsorgevollmacht – damit kann der Betroffene zu einem Zeitpunkt, zu dem er noch geschäftsfähig ist, eine Person bestimmen, die nach dem weiteren Fortschreiten der Erkrankung seine persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten regeln soll.
  • Betreuungsverfügung – möchte der Patient im Vorfeld noch nicht einer einzelnen Person Vollmachten erteilen, kann er in einer Betreuungsverfügung dem zuständigen Gericht eine Betreuungsperson vorschlagen; das Gericht ist an diesen Vorschlag grundsätzlich gebunden.
  • Patientenverfügung – sie richtet sich an den behandelnden Arzt und regelt, in welchem Umfang medizinische Maßnahmen ergriffen werden, wenn der Patient nicht mehr entscheidungsfähig ist.
  • Haftpflicht- und Hausratversicherung (soweit nicht bereits vorhanden) – Demenz geht mit einer erhöhten Unfallgefahr einher.
  • Schwerbehindertenausweis
     

Weitere Informationen dazu unter "Für Angehörige".

Zu den rechtlichen Aspekten zählt auch, dass Alzheimer-Kranke schon recht früh die Fähigkeit verlieren, ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Krankheit beeinträchtigt ihr Reaktionsvermögen und die Fähigkeit, Entfernungen und Geschwindigkeiten einzuschätzen. In Zweifelsfällen kann ein medizinisch-psychologisches Testverfahren Aufschluss geben. Dieses kostet allerdings bis zu etwa 400 €, die vom Patienten getragen werden müssen. Insbesondere bei reduzierter Einsichtsfähigkeit des Betroffenen kann es erforderlich werden, dass andere das Straßenverkehrsamt über seinen Zustand informieren.