Anmeldung für medizinische Fachkreise
Bitte melden Sie sich an
Hinweis: Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir Patienten leider nicht über
verschreibungspflichtige Medikamente informieren.
Das Heilmittelwerbegesetz (§ 10, Abs. 1) schreibt vor:
„Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten,
Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln
erlaubterweise Handel treiben, geworben werden.“ Die Rechtsprechung
hat bisher „Sachinformation“ mit einer „werblichen“ Maßnahme gleichgesetzt.
Für Patienten und Angehörige bietet www.alzheimer.de umfangreiche
Informationen zur Erkrankung und zur Pflege.
