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Pflegekosten

Image Pflegekosten

Wer übernimmt die Pflegekosten?


Die Kosten der zeitaufwändigen Pflege von Alzheimer-Patienten trägt im Allgemeinen die Pflegeversicherung. Die Leistungen der Pflege-
kasse müssen beantragt werden. Der medizi-
nische Dienst der Krankenkassen beurteilt daraufhin bei einem Hausbesuch den Pflegebedarf. Dabei sollten gegenüber
der Kasse die Einschränkungen des Patienten hervorgehoben werden. Der Hinweis auf gelegentlich noch vorhandene Fähigkeiten bedingt hingegen unter Umständen eine Unterversorgung und damit vermeidbare Zusatzbelastungen der pflegenden Angehörigen.

Der medizinische Dienst wird für den Erkrankten eine von drei Pflegestufen festlegen (die nichts mit den drei Stadien der Alzheimer-Erkrankung zu tun haben). Je höher die Pflegestufe, desto mehr Geld wird zur Verfügung gestellt. Im Frühjahr 2008 wurde im Rahmen einer umfangreichen Reform der Pflegeversicherung die Anhebung der Leistungen der einzelnen Pflegestufen beschlossen, die am 1. Juli 2008 in Kraft trat. Seitdem reichen die Sätze für das häusliche Pflegegeld von 225 € pro Monat (Pflegestufe I) bis 685 € (Pflegestufe III). Bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder stationärer Pflege stehen je nach Pflegestufe deutlich höhere Beträge zur Verfügung. Maximal kann für Pflegegeld, Pflegesachleistungen und teilstationäre Pflege monatlich ein Betrag von 2.265 € gewährt werden. Für diese Leistungen wurden bis 2012 feste Erhöhungen beschlossen (2-jährig), ab 2015 werden die Leistungen alle drei Jahre entsprechend der Preisentwicklung angepasst.

Hilfestellungen dazu erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.

Durch die Reform der Pflegeversicherung haben Demenzkranke seit dem 1. Juli 2008 unabhängig von der Zuweisung einer Pflegestufe Anspruch auf Zahlungen, wenn ein Betreuungsbedarf besteht. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich ein Demenzkranker zwar noch selbst anziehen kann, er aber schon so vergesslich ist, dass er nicht mehr allein leben kann. Bislang erhielten solche Patienten keine finanzielle Unterstützung. Sie erhalten künftig bis zu 100 € monatlich (Grundbetrag) bzw. bis zu 200 € im Monat (erhöhter Betrag).

Weitere Informationen rund um die Pflegeversicherung und rechtliche Fragen finden Sie in der Broschüre Recht & Soziales

Download Broschüre Recht & Soziales


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    Ihre Fragen zu Alzheimer beantwortet gerne unser Infoservice unter:
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